Grundschuldbesicherte Darlehen

MEHR SICHERHEIT FÜR IHR KAPITAL

Kapitalmarktrechtliche Zulässigkeit für das grundschuldbesicherte Darlehen von privater Seite ist, dass dem Darlehensgeber eine Grundschuldabsicherung eingeräumt und eine Orderschuldverschreibung in Form einer (Teil­)Briefgrundschuld ausgestellt sein muss, die ihm selbst unabhängig von Dritten eigene Verwertungsrechte in Bezug auf die Grundschuld gewährt oder es muss ein Verzicht gem. § 1160 BGB erklärt sein.

Es kann sich dabei um eine Eigentürmergrundschuld handeln, deren Rechte an die Anleger anteilmäßig abgetreten werden. Geschieht die Besicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil­)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur der Mitbesitz am Stammbrief eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus § 1160 BGB verzichtet und der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird.

Sofern ­ein­ Notar ­oder ­ein ­anderer­ Ehrenberufl­er­ (RA,­StB­oderWP) die (Teil­)Briefgrundschulden verwahrt, darf er keine eigenen Zurückweisungsrechte haben, wenn der Anleger eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt

Fordern Sie noch heute Ihre Unterlagen an

Grundschuldbesicherte Darlehen

Grunddividende

4,5 % P.A. , 5,0 % P.A.  oder 6,0% P.A.

Mindestzeichnung

10.000,00 EUR

Laufzeit Optional

2 Jahre, 4 Jahre oder 6 Jahre

Die Beteiligung

Art: Grundschuldbesicherten Darlehen

Ausgestaltung: ­Grundschuldbesicherten Darlehen ­- Anspruch auf Rückzahlung zum Nominalwert nach fester Laufzeit

  • 2 Jahre Laufzeit • 4,5 % Grundausschüttung
  • 4 Jahre Laufzeit • 5,0 % Grundausschüttung
  • 6 Jahre Laufzeit • 6,0 % Grundausschüttung 
  • Emissionsvolumen: 10 Mio. EUR
  • Emissionskosten: je nach Laufzeit
  • Mindestzeichnung: Einmaleinlage ab 10.000,­ EUR

Zahlung der Dividende: 1 x jährlich

Fordern Sie noch heute Ihre Unterlagen an